15.11.2024

Cybersicherheit für KMU - NIS2-Anlaufstelle NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert eine Anlaufstelle für kleine und mittlere Unternehmen zur Umsetzung europäischer Standards bei der Cybersicherheit. Von der neuen EU-Richtlinie NIS2 sind insbesondere auch Gesundheitsdienstleister betroffen.

Titelbild Anlaufstelle
eurobits

„Digitale Sicherheit bleibt eine Daueraufgabe, die mit den steigenden Bedrohungen Schritt halten muss“

Die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2) hat neue, verpflichtende Anforderungen an die digitale Sicherheit für die Wirtschaft festgelegt. In Bereichen wie der Lebensmittelproduktion, dem Transportwesen oder auch bei Gesundheitsdienstleistungen gelten künftig verbindliche Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten.

Nordrhein-Westfalen unterstützt daher gezielt die Einrichtung einer „NIS-2 Anlaufstelle“ durch eurobits e.V. in Bochum mit einer Förderung von 600.000 Euro über drei Jahre. Ziel ist es, dass sich möglichst viele Unternehmen zeitnah mit den Anforderungen der Richtlinie beschäftigen, Notfallpläne erarbeiten und Meldewege für Vorfälle einrichten 

Ministerin Neubaur: „Mehr Digitale Sicherheit in Wirtschaft und Gesellschaft bleibt eine Daueraufgabe. Sie muss mit den steigenden Bedrohungen, aber auch den neuen Abwehrmöglichkeiten Schritt halten. Die jetzt eingerichtete Anlaufstelle ist ein weiteres Ergebnis unserer Initiative „Wirtschaft.Digital.Sicher.NRW“, mit der wir diesem wichtigen Thema mehr Aufmerksamkeit verschaffen und unser Cybersicherheitsnetzwerk weiter ausbauen. Es geht jetzt vor allem darum, dass wir die Auswirkungen der NIS-2-Richtlinie bekannt machen und Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen. Ich freue mich, dass der eurobits e.V. diesen wichtigen Prozess als verlässlicher Partner unterstützt.“

Ziel der NIS-2-Richtlinie ist die Einführung verbindlicher Maßnahmen für Verwaltung und Wirtschaft, mit denen in der gesamten Europäischen Union ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau sichergestellt werden soll. Wichtige und besonders wichtige Einrichtungen sollen vor Schäden durch Cyberangriffe geschützt und das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes verbessert werden. Mit NIS-2 werden einheitliche Regeln für Einrichtungen eingeführt, die in 18 Sektoren tätig sind und die Rechtsvorschriften nun erfüllen müssen. Die Umsetzung in Deutschland durch den Bund erfolgt über das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungs-Gesetz (NIS2UmsuCG).

NIS2-Anlaufstelle NRW - kostenfreie Erstberatung für KMU in Nordrhein-Westfalen

Die Anlaufstelle bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Unterstützung bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie:

  • Prüfung / Feststellung der NIS2-Relevanz mit Ansprechpartnern in der NIS2-Anlaufsstelle
  • kostenfreie Erstberatung durch Dienstleister inkl. Entwicklung eines Maßnahmenplans
  • die Umsetzung des Maßnahmenplans erfolgt eigenverantwortlich durch das betroffenen Unternehmen

Ziel des Projektes ist es, KMU in NRW auf die Herausforderungen der Cybersicherheit vorzubereiten und somit die IT-Sicherheitslandschaft in Deutschland nachhaltig zu verbessern.

Die NIS-2-Richtlinie wendet sich insbesondere auch an Einrichtungen des Gesundheitswesens. Dies sind Gesundheitsdienstleister wie z. B. Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren, ärztliche Praxen, Apotheken oder auch Reha- und Pflegeeinrichtungen. Durch die Erweiterung des Richtlinien-Anwendungsbereichs können künftig auch „kleinere“ Krankenhäuser betroffen sein, falls sie kein ausreichendes Cyber-Risikomanagement umsetzen.

NIS2-Anlaufstelle NRW - eurobits informiert

eurobits e.V. erhält Förderauftrag vom Land zum Aufbau einer „NIS2-Anlaufstelle NRW“ für KMU

Mitteilung des NRW-Wirtschaftsministeriums

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